Auszug Amtsblatt des Landkreises Aurich Nr. 38 vom 15. Juli 2022
§ 4 Fahrpreis (Insel Norderney)
1.) Der Grundpreis beträgt 6,00 EURO.
2.) Das Entgelt für die Fahrleistung beträgt ohne Rücksicht auf die Zahl der Sitzplätze 0,10 EURO pro 41,67 m gefahrene Wegstrecke. Dies entspricht 2,40 EURO pro Kilometer.
§ 4 a Anfahrtskosten (Insel Norderney)
Anfahrtskosten dürfen bis zu 3 km ab den zugewiesenen Standplätzen nicht berechnet werden. Bei Fahrten über dieses Gebiet hinaus und sofern die besetzte Fahrt nicht zum Betriebssitz bzw. Standplatz zurückführt, ist bei der 3-km-Grenze der Fahrpreisanzeiger in Betrieb zu setzen.
§ 4 b Wartezeiten (Insel Norderney)
Wartezeiten sind mit 0,10 Euro je 9 Sek. (40,00 Euro je Stunde) zu vergüten, wenn sie durch den Fahrauftrag begründet werden. Von der Berechnung der Wartezeit ist der Fahrgast vorher zu verständigen.
§ 4 c Zuschläge (Insel Norderney)
1.) Für die Mitnahme von Gepäck über 20 kg ist ein Zuschlag von 2,50 Euro zu berechnen.
2.) Das Entgelt für die Mitnahme eines Hundes beträgt 2,50 Euro. Blindenhunde, die blinde Personen begleiten, sind frei zu befördern.
3.) Wird vom Fahrgast eine Taxe mit mehr als fünf Sitzplätzen einschließlich Fahrer (es gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung) angefordert, ist ein Zuschlag von 5,00 Euro zu entrichten. Auf den höheren Fahrpreis ist der Fahrgast bei Bestellung der Taxe oder bei der Auftragsannahme am Taxenstellplatz hinzuweisen. Ist der Hinweis unterblieben, darf der Zuschlag nicht erhoben werden.